Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Buchung eines oder mehrere unserer Ferienobjekte wird ein Miet- bzw. Gastaufnahmevertrag abgeschlossen. Daraus ergeben sich folgende Rechte und Pflichten für Sie als Gast und uns als Ihr Gastgeber, die von dem jeweiligen Eigentümer vertraglich dazu bevollmächtigt sind:
Ab wann gilt der Mietvertrag?
Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder ggf. auch für weitere Teilnehmer. Der Mietvertrag gilt als verbindlich, wenn Sie die Anzahlung geleistet haben. Bei nicht fristgerechter Zahlung, der im Mietvertrag angegebenen Anzahlung, wird das Ferienobjekt vom Gastgeber wieder zu weiteren Vermietung freigegeben.
Wie erfolgt die Zahlung?
Nach Zustandekommen des Mietvertrages zahlen Sie, die Anzahlung auf das im Mietvertrag das angegebene Konto. Der Restbetrag ist bei Anreise in bar zu zahlen. Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, kann das Ferienobjekt anderweitig vergeben werden.
Rücktritt oder Stornierung?
Storniert der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Stornierung
Kündigt, der Mieter den Vertrag vorzeitig, ohne einen Nachmieter zu benennen, der diesen Vertrag zu denselben Bedingungen erfüllt, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten.
Kündigung vor Mietantritt
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Der Vermieter ist gleichzeitig bemüht, ebenfalls einen Nachmieter zu finden.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung
Zu welcher Zeit finden An- & Abreise statt?
Die Ferienobjekte stehen unseren Gästen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung oder nach anderweitiger vorheriger schriftlicher Vereinbarung durch den Mieter.
Am Abreisetag bitten wir um Freigabe des Ferienobjektes um spätestens 10.30 Uhr. Wird das Objekt länger genutzt, sind wir berechtigt, eine weitere Übernachtung zu berechnen. Kann das Objekt deshalb nicht rechtzeitig an die nächsten Mieter gereinigt übergeben werden, sind wir außerdem berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Welche Leistungen sind im Mietpreis eingeschlossen?
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Mietvertrag. Das Ferienobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Bei Änderungen der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl sind Sie verpflichtet, dies vor Anreise schriftlich dem Vermieter mitzuteilen und einen entsprechend der Personenzahl Mietpreis zu zahlen. Bei Überbelegung bzw. bei Aufenthalt nicht angemeldeter Personen während des Aufenthaltes behält sich der Vermieter vor, mit sofortiger Wirkung vom Mietvertrag zurückzutreten und ggf. eine sofortige Räumung des/der Mieter des Ferienobjektes auszusprechen.
Haftung und Pflichten des Mieters:
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände, die zum Mietobjekt gehören durch ihn oder ihn begleitende Personen. Dieses gilt auch für den Außenbereich.
Mängel, die bei Übernahme des Mietobjektes und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.
Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten.
Die Hausordnung liegt im Mietobjekt aus.
Der Vermieter, haftet nicht für Schäden durch Diebstahl, Sachbeschädigung, Feuer und Wasser an dem Eigentum des Mieters. Der Mieter haftet für die nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der technischen Geräte. Als Eltern haftet der Mieter für seine Kinder — überprüfen Sie bitte bei Ihrer Versicherung, inwieweit sie die Schäden, die durch Ihre Kinder verursacht werden, übernimmt.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie z. B. Erdbeben, Überflutungen etc. oder bei nicht vorhersehbar aufgetretenen Schäden am Objekt (z. B. Rohrbruch etc.), die eine Vermietung nicht zulassen, vom Mietvertrag zurück treten. Eine Erstattung der geleisteten Zahlungen wird durch die jeweiligen Eigentümer geleistet.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.